Der Verwaltungsgerichtshof gab St. Georgner Revisionswerber Recht. Bescheid nach dem NÖ Elektrizitätsgesetz wurde aufgehoben – aus Formalgründen.
Minister hätte Sachverständige beiziehen müssen
Der Verwaltungsgerichtshof kam nach Einspruch des St. Georgner Landwirts und Grundeigentümers Ferdinand Untersmayr zu der Erkenntnis, dass der positiv ausgestellte Bescheid nach dem NÖ Elektrizitätsgesetz rechtswidrig sei. Grund dafür: ein wesentlicher Verfahrensmangel durch den Wirtschaftsminister. Dieser hätte speziell beantragte Sachverständige zur Prüfung der Gefährdung angrenzender Grundstücke beiziehen müssen. Darüber hinaus sei den Parteien kein ordnungsgemäßes Gehör in der Causa eingeräumt worden. Das achtseitige Urteil ist im Rechtsinformationsservice (RIS) unter der Geschäftszahl Ro 2014/05/0057 abrufbar.
„Es geht darin um einen Formalfehler“
Laut Stefan Zach, Pressesprecher der EVN, habe dieses Urteil aber wenig Bedeutung für die Umsetzung des Kraftwerks. „Es geht darin um einen Formalfehler, der im Ministerium passiert ist.“ Das habe mit den inhaltlichen Gründen des Einspruchs nichts zu tun. „Wir sehen das sehr gelassen“, erklärt Zach. „Wir könnten jederzeit zu bauen beginnen, da wir einen gültigen Baubescheid haben.“ Solange die EU-Beschwerde und zwei offene Einsprüche gegen das Projekt aber noch anhängig seien, werde man das Vorhaben aber nicht starten. Es gäbe keinen Zeitdruck.
Gemeinderat sieht „Sumpfgas stickig aufblubbern“
Gerald Mevec, Obmann des Vereines Pro Ybbs und Gegner des Kraftwerks, betont wiederum: „Man hätte das viele Geld, das in dieses Projekt reinfließt, gesellschaftlich besser nutzen können.“ Seiner Meinung nach ist das Projekt im Natura 2000-Gebiet von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Er glaubt nicht, dass es umgesetzt werden kann.Pro Ybbs-Schriftführer und Gemeinderat Franz Raab sieht nun „Sumpfgas stickig aufblubbern. Wir wissen ja schon lange, dass die amtliche Schönfärberei in vielen Bereichen knallhart durchgezogen wurde. Aber man kann nicht alles schön malen. Die EU hat die Bewertung der Natura 2000 als mangelhaft aufgezeigt. Jetzt kommt noch ein Einspruch vom Verwaltungsgerichtshof im NÖ Elektrizitätswesengesetz dazu. Danke dem Anrainer für seine Durchhaltekraft“, sagt Raab.
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