Naturschutz / Umweltdachverband und „Kuratorium Wald“ wollen „Naturdenkmal“-Status für Ybbsabschnitt. Bezirkshauptmannschaft lässt vor Ort prüfen, sobald Witterung passt.
Laut §12 (I) des NÖ Naturschutzgesetzes können „Naturgebilde, die sich durch ihre Eigenart, Seltenheit oder besondere Ausstattung auszeichnen, der Landschaft ein besonderes Gepräge verleihen oder eine besondere wissenschaftliche oder kulturhistorische Bedeutung haben“, von der Behörde zum „Naturdenkmal“ erklärt werden. Dies betrifft insbesondere auch Klammen, Schluchten und Wasserfälle. Mit dem Status eines „Naturdenkmals“ für das Ofenloch möchten die Naturschützer eine langfristige Absicherung gegen etwaige Kraftwerkspläne in diesem Abschnitt der Ybbs erreichen.
Zur Vorgeschichte: Als im Sommer des vergangenen Jahres bekannt wurde, dass im Ofenloch über die Errichtung eines weiteren Ybbskraftwerks nachgedacht wurde, schrillten bei den Naturschützern die Alarmglocken. Umgehende Proteste waren die Folge. Im Oktober kam dann die Absage seitens des Landes NÖ. Aus wasserrechtlicher Sicht sei ein solches Projekt nicht genehmigungsfähig, so Umwelt- und Energielandesrat Stephan Pernkopf.
Geht es nach den Naturschützern, so soll das 2,9 Kilometer lange Ofenloch bei Opponitz zwischen der Mirenau und einem Zubringerbach bei Unterwenden unter Schutz gestellt werden. Weiters soll das „Naturdenkmal Ofenloch“ aber auch die frei fließende Ybbs bis etwa 30 Kilometer flussaufwärts umfassen.
Einzigartigkeit muss gegeben sein
„Es liegt eine Anregung dazu vor, das Ofenloch zum Naturdenkmal zu machen“, bestätigt Bezirkshauptmann Martina Gerersdorfer. Die zuständigen Sachverständigen seien bereits instruiert worden, umfangreiche Vorerhebungen wurden schon durchgeführt. „Die Sachverständigen warten nun nur mehr darauf, dass der Schnee verschwindet und die Witterung passt, um ein Gutachten vor Ort einzuholen.“ Wann mit einem Ergebnis zu rechnen ist, kann die Bezirkshauptfrau aber noch nicht sagen.
„Beim Ofenloch handelt es sich unbestritten um eine wunderschöne Naturlandschaft“, so Gerersdorfer, „es gibt aber strenge Voraussetzungen, die eingehalten werden müssen. Sie verweist auf den §12 (I) des NÖ Naturschutzgesetzes.
Für die Ernennung zum „Naturdenkmal“ müsse Einzigartigkeit gegeben sein. Das werden sich die Sachverständigen beim Ofenloch noch anschauen. Prinzipiell hänge eine Schutzwürdigkeit aber nicht am „Naturdenkmal“-Status, so Gerersdorfer. „Nur weil etwas nicht Naturdenkmal ist, heißt das nicht, dass man es nicht schützen kann.“
Von: NÖN/Andreas Kössl
Neueste Kommentare