Nach der Absage des Landes NÖ für die Kraftwerkspläne im Ofenloch arbeitet der Umweltdachverband an einer langfristigen juristischen Absicherung in diesem Bereich.
„Bei Landesrat Pernkopf laufen die Zuständigkeiten für Energie, Wasserrecht und Naturschutz zusammen. Aus diesem Grund ist die Entscheidung, dass ein derartiges Kraftwerk nicht zustandskommt, ein wichtiger Erfolg“, so der Präsident des Umweltdachverbands, Gerhard Heilingbrunner. Dennoch sei dies nur ein erster Schritt und kein endgültiges Urteil. Rein rechtlich könnte nämlich in zweiter Instanz der Landesverwaltungsgerichtshof den Bescheid der Landesregierung aufheben, stellt Heilingbrunner klar. Aus diesem Grund arbeitet der Umweltdachverbandspräsident derzeit gerade intensiv daran, für das Ofenloch den Status eines Naturschutzdenkmals zu erwirken.
„Mir geht es um eine langfristige juristische Absicherung, dass ein Kraftwerksprojekt in diesem Bereich nicht möglich ist.“ Erhält das Ofenloch den Status eines Naturdenkmals sei das Thema endgültig vom Tisch. Zuständig für die Verleihung ist das Land NÖ. Mit Landesrat Pernkopf habe es bereits intensive Gespräche gegeben, weitere sollen folgen, so Heilingbrunner und ist optimistisch, dieses Projekt in den nächsten 14 Tagen abzuschließen. Für den Präsidenten des Umweltdachverbands ist der Schutz des Ofenlochs ein Herzensanliegen: „Ich bin in Waidhofen zur Schule gegangen und habe im Bundeskonvikt gewohnt. Ich kenne die Ybbs hier in all ihren Ausprägungen. Das Ofenloch ist auf jeden Fall schützenswert.“
Positiv zu den Plänen, das Ofenloch zu einem Naturdenkmal zu machen, äußert sich der Opponitzer Bürgermeister Leopold Hofbauer. „Vorbehaltlich der Entscheidung des Gemeinderats halte ich dieses Vorhaben im Sinne des Naturschutzes persönlich für eine gute Idee.“ Seitens des Großraminger Bauunternehmens Gebrüder Haider, das zuletzt als einziger Interessent für ein neues Kraftwerk im Ofenloch übrigblieb, möchte man sich in der Causa derzeit nicht äußern. Zu der Entscheidung des Landes NÖ wolle man keine Stellungnahme abgeben, so Geschäftsführer Reinhard Haider.
NATURDENKMAL
Naturdenkmäler zählen zu den Schutzgebieten. Dabei handelt es sich um Gebiete, die durch öffentliches Recht geschützt sind und deren Schutzgüter Bestandteile der Natur oder Landschaft sind. Sie zeichnen sich durch das Vorkommen von schützenwerten Arten und Lebensräumen aus. In diesen Gebieten steht der langfristige Erhalt dieser Schutzgüter im Vordergrund.
Ein Naturdenkmal ist ein geschütztes Naturgebilde, das wegen seiner wissenschaftlichen, historischen oder kulturellen Bedeutung oder wegen seiner Eigenart, Schönheit, Seltenheit oder seines besonderen Gepräges für das Landschaftsbild im öffentlichen Interesse erhalten werden soll.
Als Naturdenkmal geschützt sind Naturgebilde wie Wasserfälle, markante Felsbildungen und Bäume oder damit verbundene Lebensräume.
In Niederösterreich gibt es mehr als 250 Naturdenkmäler.
Von: NÖN/Andreas Kössl
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