Der Naturschutzbund nimmt Stellung zur Diskussion rund um den Klimawandel und erneuerbarer Energieproduktion.
Die Diskussionen rund um den Klimawandel steigern die Bedeutung der erneuerbaren Energieproduktion. Punkto Wasserkraft führt dies allerdings zu erhöhtem Druck auf heimische Bäche und Flüsse, der vom Ökostromgesetz noch verschärft wird, da Letzteres den Kraftwerks-Boom antreibt. In vielen Bundesländern steigt das Konfliktpotenzial zwischen Wasserkraft und Naturschutz und den jeweiligen Stakeholdern enorm. Es ist hoch an der Zeit, dem bedenklichen Verbauungstrend verbindliche ökologische Grenzen entgegenzusetzen, und damit nicht zuletzt auch die ökologischen Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu erfüllen.
Der Umweltdachverband setzt sich massiv für den Erhalt der letzten freien Fließgewässerabschnitte in Österreich ein und fordert daher für die österreichische Wasserkraft folgende Prioritätensetzung:
- Energiesparen und Effizienzsteigerung müssen die obersten Ziele sein.
- Modernisierung und Effizienzsteigerung (neue, bessere Turbinentechnik, Steuerungsanlagen, Materialien etc.) bei einer gleichzeitigen «Ökologisierung» (Fischaufstiegshilfen u.a. ökologische Begleitmaßnahmen) bestehender Kraftwerksanlagen müssen Vorrang vor Kraftwerksneubauten bekommen. Wie zahlreiche Beispiele zeigen, sind damit um bis zu 50 Prozent höhere Wirkungsgrade möglich, ohne wertvolle Natur zu zerstören. Im neuen Ökostromgesetz darf es nur mehr für derartige Wasserkraftwerksprojekte Förderungen geben.
- Eine seriöse Abschätzung des tatsächlich vorhandenen Wasserkraft-Potenzials (einerseits durch mögliche Effizienzsteigerungen bestehender Anlagen sowie dem Ausbau-Potenzial der vorhandenen Fließgewässer abzüglich aller Abschnitte, die in Schutzgebieten und sonstigen Tabuzonen wie Klammen, Schluchten, Siedlungsgebieten etc. liegen) ist notwendig.
- Dazu müssen in einem bundesweiten Masterplan Wasserkraft alle Schutzgebiete als Tabuzonen für die E-Wirtschaft und Bau-Lobby ausgewiesen werden (Nationalparks, Natura 2000-Gebiete, UNESCO-Biosphärenparks, Welterbegebiete, Naturparks, Ruhegebiete, Gletscher etc.).
- Erst in Folge kann es gegebenenfalls zu Ergänzungen bestehender Kraftwerksparks oder -ketten kommen. Das heißt: Vor neuen Kraftwerksstandorten (und Verbauung neuer Täler oder Fließgewässerabschnitte) sollen bereits intensiv energiewirtschaftlich genutzte Täler oder Geländekammern weiter ausgebaut werden (z.B. Limberg II in Kaprun).
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