In Ybbs wurde kürzlich eine Fläche von rund zwei Hektar gerodet – der natürliche Hochwasserschutz muss einem Gewerbegebiet weichen.

Die Rodungsflächen liegen mitten im Natura-2000-Gebiet „NÖ Alpenvorlandflüsse“ und stehen als „Hartholzauwälder“ nach der FFH-Richtlinie unter Schutz: Laut Natura-2000-Leitfaden des Landes Niederösterreich stellen die Eichen-Ulmen-Eschenauen dieses Europaschutzgebietes ein höchstrangiges Erhaltungsziel dar.
Ausgehend von diesen naturschutzrechtlichen Vorgaben sind die erfolgten Schlägerungen vollkommen unverständlich. Daher hat der Naturschutzbund NÖ gemeinsam mit BirdLife und WWF Österreich die zuständige Behörde um Übermittlung der Ergebnisse der rechtlichen Prüfungen ersucht.
In einer Stellungnahme der NÖ Umweltanwaltschaft hat diese mitgeteilt, dass sowohl die erforderliche UVP als auch eine strategische Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurden. Grund der Schlägerungen war die Errichtung eines Hochwasserschutzdammes für Ybbs, einer Flutmulde für den Hochwasserschutz und die Erweiterung des Gewerbegebietes für die Fa. Stora Enso. Mittels Aufforstungen sollen die Rodungen kompensiert werden. Dieser Argumentation schließt sich der Naturschutzbund NÖ nicht an! Nach internationalen Vorgaben gilt das sog. „Verschlechterungsverbot“ für die definierten Schutzgüter. Die betroffenen Eichen-Ulmen-Eschenauen können nicht durch Aufforstung „wiederhergestellt“ werden. Äußerst bedenklich ist, dass für die Erweiterung des Gewerbegebietes ein international geschütztes Schutzgut zerstört wird und dass einmal mehr ein Gewerbegebiet in einem natürlichen Hochwasser-Retentionsraum erweitert wurde!
Text: NATURSCHUTZBUND NÖ