WRRL

Neue Zielsetzungen in der europäischen Wasserpolitik

Die europäische Wasserpolitik wird durch die Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG; WRRL) grundlegend reformiert. Die Richtlinie trat im Jahr 2000 in Kraft und hat eine systematische Verbesserung und keine weitere Verschlechterung der Gütesituation und somit das Erreichen des „guten Zustands“ im Jahr 2015 für alle europäischen Gewässer zum Ziel.

Zu den zentralen Elementen der Wasserrahmenrichtlinie zählt die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur:

  • Verankerung von Umweltzielen für Oberflächengewässer und Grundwasser
  • umfassenden Analyse der Flussgebiete
  • Erstellung von flussgebietsbezogenen Bewirtschaftungsplänen unter Einbeziehung der Öffentlichkeit zur Erreichung der Ziele bis zum Jahr 2015

Umsetzung in Österreich

Die WRRL ist innerhalb von 3 Jahren nach Inkrafttreten in nationales Recht überzuführen. Im Zuge der Umsetzungsarbeiten wurden in Österreich durch das Lebensministerium Expertenarbeitskreise gebildet, deren primäre Aufgabe die Entwicklung von Konzepten und Diskussionsgrundlagen für die Umsetzung der Vorgaben der WRRL darstellt. Die Anpassung der österreichischen Rechtsvorschriften an die Vorgaben der WRRL erfolgte im Jahr 2003.

Infos über die WRRL

Ybbs-Äsche und WRRL

Der Verein „Rettet die Ybbs-Äsche“ hat die Ybbs im Sinne der WRRL unter die Lupe genommen und eine „Analyse, Bewertung und Ableitung von Maßnahmen an der Ybbs gemäß den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie“ erstellt.

Diese gibt es hier zum Download (2/2005; pdf; 340 kb)